Schützenbruderschaft

Vorstand:

Das amtierende Königspaar Diana und Bernhard Fischer
Majestät:Bernhard Fischer
Präses:Pastor Wilhelm Koch
Oberst:Hartwig Lücke
1. Dechant:Dominik Reineke
2. Dechant:Andreas Rustemeier
1. Offizier (Schriftführer):Christoph Rustemeier
2. Offizier (Kassierer):Georg Menne
Fähnrich:Markus Vogt
1. Fahnenoffizier:Robin Multhaupt
2. Fahnenoffizier:Christoph Lessmann

Anschrift:

Schützenbruderschaft Riesel
Hartwig Lücke
Mühlenberg 16
33034 Brakel-Riesel
Tel. 05272 / 393886

Geschichte:

In den unruhevollen Zeiten des Mittelalters, in denen sich die Bürger häufig zur Wehr setzen mußten, wurden Bürgerwehren gebildet. Im 16. Jahrhundert riet der Bischof Schützenbruderschaften zu bilden. So tat dies Brakel beispielsweise im Jahre 1567. Als sich die Lage beruhigte und die Bruderschaften an Bedeutung verloren, entstanden Schützengesellschaften. Wann die erste Schütztengesellschaft in Riesel gegründet wurde, ist nicht genau bekannt. Die ältesten Statuten datieren vom 27.Mai 1746. Sie wurden damals neu gefaßt und sind daher nicht die ersten. Der Artikel 26 dieser Fassung beschreibt die enge Verbundenheit der Schützen mit dem Glauben.
Es heißt dort: „Weil alljährlich auf Mariä-Heimsuchung die von Alters her gelobte Prozession mit dem allerhochwürdigsten Gut gehalten wird, sollen zur größeren Veneration und Andacht 6 ehrbar gekleidete und aufgeputzte Schützen als Wache mit Gewehr kommandiert werden, die das aller-höchste Gut zu beiden Seiten begleiten. Ferner sollen die 4 jüngsten Schützen bei allen Stationen Maisträucher setzen…“

Mit der Absicht des Bürgermeisters Crux eine Kapelle zu bauen, gingen die Bemühungen der Rieseler Gemeinde, die seit urdenklichen Zeiten gehaltene Prozession als theophorische (Gott-tragende) Prozession halten zu dürfen. Dies wurde erbeten „damit dadurch die Andacht vermehrt und Gott umso sicherer seinen Segen gebe.“ So wurde es Sitte, daß die Prozession von den Schützen begleitet und anschließend das Schützenfest gefeiert wurde.
Aufgrund behördlichen Verbotes fand von 1940 bis 1945 keine Prozession statt. Ab 1946 fand die Prozession wieder statt und seit 1947 auch wieder mit Beteiligung der Schützen. Da das Tragen von Schußwaffen noch verboten war, konnte das Königschießen nicht stattfinden. Der König wurde daher gewählt. Im selben Jahre wurde die Schützengesellschaft in eine St. Georgs-Bruderschaft umgewandelt und in das gerichtliche Vereinsregister eingetragen.
Das Kleinod der Rieseler Schützengesellschaft war früher ein Vogel. 1854 ist er in ein Kreuz umgearbeitet worden.

Die Schützenfahne zeigt das Bild des Hl. Georg, wie er hoch zu Roß den Luzifer besiegt. Die „alte“ Fahne wurde 1895 durch eine neue ersetzt. Weitere Fahnen wurden 1950 und 1977 erstellt. Die jetzige Fahne wurde 1993 eingeweiht, doch das Motiv blieb bis heute erhalten. Früher existierte noch ein alter Pokal aus dem Jahre 1784. Er trug die Inschrift: „St. Georgius 1784. Trink mich aus, und setze mich wieder hin, ich lehr, so vülle mich wieder. J.K.M.K.“ Im Jahre 1927 ging der Pokal beim Wegrücken eines Schrankes im Spritzenhaus in Stücke. Es wurde daher ein neuer beschafft, der dieselbe Inschrift trägt. Für die Kapelle spendeten die Schützen auch eine Glocke. Der Schießstand auf dem Mühlenberg wurde in den Jahren 1969-1971 errichtet. Uniformen wurden in Jahr 1985 angeschafft, damit die Schützen einheitlich gekleidet sind. Zum Schützenfest 1998 war auch die Renovierung des Schießstandes beendet: Neben der  Toilettenanlage und Gasheizung wurde auch eine Theke installiert, sowie der vorgesehenen Pistolenstand zu einem Schieß(-neben)raum ausgebaut. Außerdem ist die Schießanlage jetzt durch einen seperaten Eingang zu erreichen. Im Jahr 2016 wurde der Kugelfänge der Schießbahn erneuert, im ehemaligen Pistolenstamm eine Rampe gebaut sowie eine neue Kühl und Zapfenlage angeschafft.
Die Schützenbruderschaft St. Georg Riesel hat derzeit ca. 190 Mitglieder.

Kostproben aus der Satzung von 1746:

Artikel 1:  

Zum neuen Schützenbruder soll keiner angenommen werden, er sey dan ein Einwohner dieses Dorfes oder sonsten eines ehrlichen Herkomens guten Handels und Wandels auch fürsetzlich keinem um das seinige gebracht.

Artikel 7:

Jeder Schützenbruder mußte seinen anfänglich zugewiesenen Platz beibehalten und durfte sich nicht am Ratstisch niederlassen und keine unweislichen und ärgerlichen Reden auf die Bahn bringen, auch kein Bier und andere Sachen maculieren. Wer mehr Bier verschüttete, als man mit dem Fuße bedecken konnte, zahlte 3 Schilling Strafe.

Artikel 15:

Bei Schlägerei mit ungefährlichem Blutvergießen mußte Schadloshaltung erfolgen, sonst ½ oder 1 Dreiling Bier als Strafe.

Artikel 17:

Der seit alten Zeiten bestehende Mißbrauch, daß viel Bier außerhalb des Schützenhauses getragen, was besonders durch particulierte Schützen und Weiber geschieht und an allerlei Gesindel verquankelt wird, soll gänzlich abgeschafft werden.

Artikel 23:

Der Gewinner des Kleinodes hatte freie Zeche, ebenso Hut mit Mondeur aus mondirten Bändern im Wert von mindestens 1 Thaler. An allen Vierhochzeitenfesten hatte er dem Gottesdienst mit Hut beizuwohnen.

Artikel 30:

Einem verstorbenen Schützenbruder muß jeder Schütze zu Grabe folgen. Für die Einladung erhielt der Diener 4 Groschen von den Erben.

Diese Statuten wurden am 06. Juni 1844 neu gefaßt, da sie den damaligen Zeitverhältnissen nicht mehr entsprachen.
„Von den in den alten Statuten enthaltenen Vorschriften und festgelegten Gebräuchen hat sich manches bis auf den heutigen Tag erhalten, (…) Darum ist es gut, diesen Kern freizulegen, bevor etwas als überlebt mit Stumpf und Stiel zum alten Plunder geworfen wird“, Hugo Koch, Chronist.